Die wichtigsten Aspekte der Datenschutznovelle 2009 im Überblick:
§ Das neue Bundesdatenschutzgesetz gilt seit dem 1. September 2009. Für Daten, die vor diesem Stichtag erhoben wurden, gilt zur Anpassung eine Übergangsfrist bis August 2012.
§ Das Gesetz regelt den Einwilligungsvorbehalt: Werbliche Ansprachen im adressierten Dialogmarketing sind nur mit Zustimmung des Empfängers möglich.
§ Gleichzeitig sind in dem neuen Gesetz eine Reihe von Ausnahmen verankert: Daten von Bestandskunden und aus öffentlichen Verzeichnissen etwa können ohne Einwilligung genutzt werden.
§ Bei elektronischer Werbung (Telefon, Fax, E-Mail oder SMS) gilt der wettbewerbsrechtliche Einwilligungsvorbehalt weiterhin.
§ Der Bußgeldrahmen bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften ist empfindlich erweitert worden. Verstöße werden jetzt mit bis zu 300.000 Euro Strafe geahndet.
Top-Tipp: Anreize zum Dialog sind erlaubt
Explizit erlaubt das Gesetz übrigens Anreize zum Dialog. So darf ein Werbung treibendes Unternehmen seine potenziellen Kunden durch „Gewährung von Vorteilen“, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder durch das Zusenden von kostenlosen Warenproben, zu einer Einwilligung verlocken. Und das ist dann ein datenschutzrechtlich absolut sauberer und zudem erfahrungsgemäß Erfolg versprechender Einstieg in den Dialog.
Im Interview mit /DIREKT+ verrät Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wuermeling von der Sozietät Latham & Watkins weitere Tipps zu regeltreuen Mailings. Erfahren Sie mehr auf der nächsten Seite...





