Erfolgreicher Dialog nach BDSG-Novelle

"Postalische Werbung wird an Bedeutung gewinnen", sagt Rechtsanwalt und BDSG-Experte Dr. Ulrich Wuermeling. Er erwartet, dass die Transparenzpflicht auch zu einer Professionalisierung des Dialogmarketings führt.


Werbung treibenden Unternehmen aller Branchen empfiehlt der Rechtsanwalt, sich mit den neuen Datenschutzvorschriften zu arrangieren und gesetzliche Freiräume für den Kundendialog zu nutzen.

/DIREKT+ Ist die Datenschutznovelle tatsächlich das so häufig gefürchtete Schreckgespenst?

WUERMELING: Der ursprünglich vorgeschlagene strikte Einwilligungsvorbehalt hätte den Wirtschaftskreislauf an seiner sensibelsten Stelle getroffen: der Verbindung zwischen Unternehmen und ihren potenziellen Neukunden. Es ist deshalb erfreulich, dass die Politik trotz lautstarker Kritik von Verbraucher- und Datenschützern die Nachteile einer strikten Einwilligungslösung erkannt hat.


/DIREKT+ Auf welche wichtigen Neuerungen zielt die Datenschutznovelle II ab?

WUERMELING: Die Novelle enthält einen ganzen Korb von Maßnahmen, mit denen der Datenschutz verbessert wird. Anlass für die Novelle waren Fälle illegalen Datenhandels. Deshalb konzentriert sich die Datenschutznovelle II unter anderem auf die Schaffung von mehr Transparenz beim Umgang mit personenbezogenen Daten.

Insgesamt ist das deutsche Datenschutzrecht damit eine Reihe von wichtigen Schritten gegangen, die in der öffentlichen Diskussion kaum wahrgenommen wurden.

/DIREKT+ Wie müssen die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden?

WUERMELING: Für die neuen Transparenzpflichten gelten Übergangsfristen. Bis zum Ende der dreijährigen Übergangsfrist wird man sich aber nicht Zeit nehmen können, denn alle nach dem 1. September 2009 erhobenen Daten fallen unter die Neuregelung. Deshalb rechnen wir damit, dass in den meisten Unternehmen im ersten Quartal 2010 die Umsetzung der neuen Regelungen abgeschlossen wird.


/DIREKT+ Lässt sich differenzieren, welche Branchen von den neuen Bestimmungen besonders betroffen sind?

WUERMELING: Die Datenschutznovelle II betrifft alle Branchen. Einfacher haben es nur Unternehmen, die auf individuelle Kundenansprache nicht angewiesen sind. Wer sich auf einem Markt erst behaupten will oder mit spezialisierten Produkten antritt, ist von der Novelle stärker betroffen. Von der ursprünglich geplanten scharfen Novellierung hätten vor allem Onlinesuchmaschinen profitiert, denn sie wären für viele Unternehmen die letzte Option für ihre Werbung gewesen.


/DIREKT+ Hierzu ist es aber nicht gekommen ...

WUERMELING: Zum Glück. Viel massivere Auswirkungen als die Datenschutznovelle II haben in der Praxis die neuen Sanktionen für telefonische Werbung. Sie können schließlich im Ergebnis dazu führen, dass die postalische Werbung wieder stärker an Bedeutung gewinnen wird.


/DIREKT+ Wie wirken sich die neuen Transparenzpflichten in der Praxis aus?

WUERMELING: In bestimmten Fällen muss künftig im Werbeschreiben die Quelle der verwendeten Adresse genannt werden. Die Empfänger sollen so erkennen können, wer die Adresse ursprünglich erhoben hat oder wer sie für eine Werbesendung bereitgestellt hat.


/DIREKT+ Welche Auswirkungen werden die Reglements und Einschränkungen auf das Dialogmarketing haben?

WUERMELING: Die neuen Transparenzpflichten und Anforderungen an die Einbindung von Dienstleistern führen zu einer Professionalisierung der Branche. Wer seinen Dienstleistern Daten anvertraut, muss sich von der Einhaltung des Datenschutzrechts überzeugen. Die Qualitätssiegel des Deutschen Dialogmarketing Verbands etwa bieten hier die Möglichkeit, zuverlässige Dienstleister zu finden.

Die Vorschriften sind nur leider sehr sperrig und schwierig. Damit muss man sich arrangieren und die Freiräume nutzen, die auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens erreicht worden sind. Die Verschärfungen wird man nicht rückgängig machen. Darauf sollte niemand warten. Ich empfehle den Werbung treibenden Unternehmen, mit den neuen Vorschriften zu leben. So schwierig ist die Umsetzung am Ende nicht.

 


Zur Person

Dr. Ulrich Wuermeling ist als Rechtsanwalt tätig im Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei Latham & Watkins. Seit mehreren Jahren unterstützt er mit seinem Fachwissen den Arbeitskreis Datenschutz des Deutschen Dialogmarketing Verbands DDV und hat maßgeblich an der DDV-Broschüre „Datenschutznovelle 2009“ mitgewirkt, die unter www.ddv.de erhältlich ist.

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