Seit berufsständische Werbeverbote weitgehend außer Kraft sind, loten Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte ihre neuen Kommunikationschancen aus. Dabei setzen sie ganz auf informative Direct Mails. So lassen sich Renommee und Kompetenz intelligent kommunizieren.
Die Konkurrenz ist enorm: Etwa eine Million Freiberufler steht derzeit im Wettbewerb. Während in den Sechzigerjahren lediglich 20.000 Anwälte ihre Klienten bedienten, müssen heute schon 147.000 Anwälte auf Kunden hoffen. Das Aufweichen berufsständischer Werbeverbote ist daher gemessen an den Marktbedingungen sinnvoll. Den letzten Schub für Freiberufler gibt eine EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.
Werbeverbote weitgehend abgebaut
"Freiberufler dürfen schon heute beinahe wie Gewerbetreibende werben", sagt der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack, Spezialist für das Werberecht freier Berufe. "Natürlich darf Werbung nicht irreführend oder belästigend sein, doch die berufsspezifischen Werbeverbote werden durch Artikel 24 der neuen Richtlinie weitgehend abgebaut."
Potenzielle Klienten, Mandanten und Patienten sollen zwar auch in Zukunft von reiner Werbung verschont bleiben, doch sollen sie auch wissen, was sie kaufen: "Die Bürger haben enorme Informationsdefizite, wenn es um die Dienstleistung von Freiberuflern geht", sagt Kleine-Cosack.






