Freie Werbung für freie Berufe

"Kollegen sehen das durchaus kritisch", sagt Afschin Fatemi, wissenschaftlicher Leiter der Düsseldorfer S-Thetics Clinic für plastische Chirurgie. Sachliche Information muss im Mittelpunkt der Werbung stehen. "Jegliches Unter-Druck-Setzen bleibt verboten", betont Kleine-Cosack.

Freiberufler tun nach wie vor gut daran, ihre Kompetenz eher dezent zu bewerben. Ein Allgemeinmediziner, der in seinem Stadtteil darauf hinweist, dass er Hausbesuche macht; der Zahnarzt, der seine Methoden zur Angstprophylaxe kommuniziert; ein Architekt, der regional mit Kompetenz beim Thema Altbausanierung wirbt – in solchen Fällen kann das Werbemailing wirkungsvoll sein.


Zielgruppengerechte Ansprache

Verschiedene Zielgruppen reagieren dabei sehr unterschiedlich auf das Werbemittel. "Wer als Architekt vor allem für Gewerbekunden tätig ist, muss Werbung machen", sagt Innenarchitektin Diana Wiedemann. Sie lädt regelmäßig potenzielle Bauherren zu Veranstaltungen ein und informiert mit Flyern über ihre Projekte.

Anders bei Privatkunden: "Klassische Werbemaßnahmen kommen hier oft schlecht an, weil der Verbraucher gar nicht weiß, dass Freiberufler nun werben dürfen", sagt Christian Dahn, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer.

Indirekte Werbung verspricht Freiberuflern oft mehr Erfolg. Die Düsseldorfer S-Thetics Clinic veranstaltet jährlich einen Kongress zur Fortbildung von Ärzten und stellt dort neue Methoden vor. Eingeladen werden bis zu 12.000 Kollegen aus dem In- und Ausland. "So tragen wir unsere Kompetenzen auf den Markt", erklärt Chefarzt Afschin Fatemi. "Der Kongress bekommt gute Referenzen und generiert eine Vielzahl von Empfehlungen." Empfehlungen sind denn auch für Freiberufler die beste Werbung.

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Freiberufler, die für sich werben möchten, müssen die rechtlichen Grundlagen dafür unbedingt kennen. Wir haben für Sie Gesetze und Verordnungen in einer Linkliste zusammengestellt – sortiert nach Berufen.

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Weitere Informationen

Wer in den freien Berufen werben möchte, sollte über den rechtlichen Rahmen Bescheid wissen. Der Bundesverband der Freien Berufe bietet dazu einen Flyer kostenlos zum Download an.