"Gerade bei einem Freiberufler sind Mandanten oder Patienten die wohl wichtigsten Werbeträger für die Kanzlei oder Praxis", wissen Timo Grän und Martin Voß. Der Marketingfachmann Grän und der Rechtsanwalt Voß haben sich mit der Agentur MediaWorld auf Kommunikation und Werbung für Freiberufler spezialisiert. "Die persönliche Weiterempfehlung durch zufriedene Kunden ist auch in Zeiten des Internets eine der stärksten Waffen des Marketings", betonen Grän und Voß.
Mailings wirken
Doch auch die Werbewirkung des Mailings in puncto Bekanntheit und Image ist unbestritten. So kann es für einen Zahnarzt oder einen Rechtsanwalt sinnvoll sein, mit einer Postwurfsendung im Umkreis von zwei Kilometern für seine Praxis zu werben, um gerade in der Nachbarschaft neue Kunden zu generieren.
Langfristig betrachtet, ist beim Werberecht überhaupt vieles in Bewegung. Vielleicht fällt sogar das Verbot der einzelfallbezogenen Akquise. Schließlich ist auch in Brüssel umstritten, ob diese potenziellen Klienten eher schadet oder nützt. Hinzu kommt
die Globalisierung. "Der Gesundheitsmarkt für plastische Chirurgie ist ohnehin
sehr international", sagt Afschin Fatemi. "Ich erwarte mittelfristig sogar amerikanische Verhältnisse auf dem deutschen Werbemarkt."
Werbefreiheit von Freiberuflern
Die Werbesituation von Freiberuflern geht also tendenziell weg vom vollständigen Verbot der Werbung hin zum freien Wettbewerb. Doch Vorsicht, hier ist nicht alles erlaubt, was Wirtschaftsunternehmen dürfen.
Denn die Freiberufler sollen sich auch weiterhin dem besonderen Vertrauen in ihren Berufsstand würdig erweisen
und mehr Verantwortung übernehmen, heißt es. Grundsätzlich sind nur sachliche und rein berufsbezogene Informationen erlaubt. Das trifft alle freien Berufsträger – wie Ärzte, Anwälte, Apotheker – gleichermaßen.






