Gesetze und Verordnungen

Freiberufler, die für sich werben möchten, müssen unbedingt die rechtlichen Grundlagen dafür kennen. Wir haben für Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen nach Berufen geordnet in einer übersichtlichen Linkliste zusammengestellt:


Ärzte:


Apotheker:


Architekten:


Ingenieure:

  • Musteringenieurkammergesetz
    Das Mustergesetz für alle Ingenieurkammergesetze der Bundesländer regelt unter
    § 26 Abs. 1 Nr. 3 die zulässige Werbung freiberuflicher Ingenieure.
     


Rechtsanwälte:


Steuerberater:


Wirtschaftsprüfer:

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Werbung für Freiberufler

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Weitere Informationen

Wer in den freien Berufen werben möchte, sollte über den rechtlichen Rahmen Bescheid wissen. Der Bundesverband der Freien Berufe bietet dazu einen Flyer kostenlos zum Download an.

Was ist erlaubt?

  • Grundsatz: Sachliche berufsbezogene Informationen sind generell zulässig.
  • Verboten bleibt irreführende Werbung – egal, ob als Printanzeige, Radiospot oder Mailing.
  • Grenzen setzen vor allem die Berufsordnungen und das Wettbewerbsrecht.
  • Informationen erhalten Sie
    bei den zuständigen Berufskammern oder Verbänden.
  • Im Zweifel sollten Freiberufler vor einer Werbeaktion einen Rechtsrat einholen.

Tipp: Sichern Sie sich ab

Informieren Sie sich genau bei den zuständigen Berufskammern oder Verbänden. Freiberuflern drohen bei unzulässiger Werbung berufsrechtliche Konsequenzen. Für den Berufsträger und seine Werbeagentur besteht die Gefahr einer Abmahnung.

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