Übersicht Ökosiegel

Aqua Pro Natura/Weltpark Tropenholz:

Das Zeichen wurde von der Vereinigung deutscher Hersteller für umweltschonende Lernmittel e.V. geschaffen und darf nur an Lernmittelhersteller vergeben werden. Das Papier soll nicht mit Chlor gebleicht sein. Der Einsatz von Holz aus den Tropen ist nicht erlaubt, Material aus anderen Urwäldern jedoch schon. Wird von Greenpeace daher als "Pseudolabel" und von www.label-online.de als "irreführend" bezeichnet.

Blauer Engel:

Das von der Stiftung Umweltzeichen in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt vergebene Gütezeichen ist laut Greenpeace über jeden Zweifel erhaben. Papierprodukte, die den Blauen Engel tragen, garantieren ökologische Standards wie Altpapiergehalt, chlorfreie Bleiche und die Einhaltung bestimmter Schadstoffgrenzen (www.blauer-engel.de).

Der Grüne Punkt:

Es handelt sich beim Grünen Punkt nicht um ein Umweltzeichen, sondern um die Kennzeichnung, dass ein Produkt gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden kann. Die deutsche Verpackungsverordnung von 1991 schreibt eine Rücknahme von Verpackungsmaterialien durch die Händler vor (www.gruener-punkt.de).

DIN Certco Kompostierbarkeitszeichen:

Die DIN EN 13432 "Verpackung" stellt Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau. Das DIN Certco ist kein spezielles Nachhaltigkeitsgütezeichen, es gibt aber Auskunft über die Abbaubarkeit eines Produkts. Es müssen alle Inhaltsstoffe eines Produkts offengelegt werden (www.dincertco.de).

Eco-Label:

Das Ökolabel der Europäischen Gemeinschaft wird vom European Eco Labelling Board für verschiedene Produkte, unter anderem auch für Papiere, vergeben. Das Eco-Label folgt bestimmten Vergabekriterien hinsichtlich Stoffeinsatz und Herstellungsprozess. Bisher hat das Eco-Label keine so große Bedeutung erlangt und ist deshalb im Markt nicht so bekannt (www.eco-label.com/german/).

EMAS:

Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. An EMAS teilnehmende Organisationen veröffentlichen eine Umwelterklärung, in der sie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt, ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele berichten. Die Richtigkeit wird jährlich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüft (www.emas.de).

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